"Mit einer Delegation der Kontaktgruppe Deutschland der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments diskutierten Wolfgang Thierse (Vizepräsident des Deutschen Bundestags) und ich am 23. März über die Krise des internationalen Finanzsystems und ihre Folgen.

Das Treffen, das von der deutsch-niederländischen Parlamentariergruppe organisiert wurde, nutzten wir zudem, um uns über die Beziehungen der beiden Länder auszutauschen. Da ich als Studentin selbst in den Niederlanden gelebt habe, liegt mir sehr viel an einem guten Verhältnis zu unserem westlichen Nachbarn."
Soziales Europa konkret –
die Regelungen zur Leiharbeit


Die erfolgreiche Vermittlung im Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine, das abgestimmte Vorgehen in der Finanz- und Wirtschaftskrise und die verstärkte Medienberichterstattung zu den Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Neubesetzung der EU-Kommission zeigen: Europa gewinnt an Bedeutung.

Während die EU in der Handels- und Währungspolitik oder beim Verbraucherschutz die Politik der europäischen Staaten schon längst maßgeblich bestimmt, sind bei der Sozialpolitik in den letzten Jahren leider nur wenige Fortschritte erzielt worden.

Europa braucht eine soziale Ordnung. Im Binnenmarkt sind soziale Regeln und soziale Rechte erforderlich. Fairer Wettbewerb erfordert europaweit vergleichbare und gerechte Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen. Das europäische Gesellschaftsmodell beruht darauf, dass Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Beschäftigung und Soziales untrennbar miteinander verbunden sind. Deshalb muss Europa auch in den Bereichen Beschäftigung und Soziales handlungsfähig sein und Maßnahmen entwickeln, die Beschäftigung schaffen sowie Arbeitnehmerrechte und soziale Sicherheit gewährleisten.


Sozialer Fortschritt: die Richtlinie über Leiharbeit

Ein großer Erfolg für das soziale Europa ist die Leiharbeitsrichtlinie, die im Dezember 2008 in Kraft getreten ist. Die Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat zeigt, dass konkrete Schritte zur Stärkung des sozialen Europas auch in der EU der 27 Mitgliedstaaten möglich sind. Mehr als sechs Jahre wurde über den Inhalt der Richtlinie zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer/-innen verhandelt. Bislang war die Leiharbeit in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Leiharbeit ist ein wichtiges Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und für den flexiblen Einsatz von Beschäftigten. Allerdings werden vielfach durch Leiharbeit auch reguläre Arbeitsplätze ersetzt. Deshalb hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die gleiche Bezahlung von Leiharbeitskräften und regulären Beschäftigten in einer Richtlinie festzuschreiben – damit es in Europa keinen Wettbewerb mit schlechten Arbeitsbedingungen gibt. Auch für die Dauer der Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaub und Mutterschutz sollen die Leiharbeitnehmer/-innen künftig vom ersten Tag an mit den Stammbeschäftigten, die unmittelbar vom Unternehmen für die gleiche Arbeit beschäftigt werden, gleichgestellt sein. Erklärtes Ziel ist es, „für den Schutz der Leiharbeitnehmer zu sorgen und die Qualität der Leiharbeit zu verbessern“.

Die Richtlinie legt damit erstmals Mindeststandards für die Beschäftigung der ca. acht Millionen Leiharbeitnehmer/-innen in ganz Europa fest. Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt auf Kosten entliehener Arbeitnehmer/-innen werden so verhindert. Das ist sozialer Fortschritt für ganz Europa!


Faire Bedingungen auch in der Leiharbeit

Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten drei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) muss jedoch nicht angepasst werden, da das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei der Leiharbeit in Deutschland bereits gilt. Trotzdem fordern wir eine Novellierung des AÜG, denn Leiharbeit darf nicht zur Regel werden. Deshalb plädieren wir dafür, eine zahlenmäßige Beschränkung im Verhältnis zur Stammbelegschaft einzuführen sowie die Leiharbeit wieder zu befristeten. Auch die Mitbestimmung und die Kündigung von Leiharbeitnehmer/-innen müssen besser geregelt werden. Hierzu haben wir in unserem Regierungsprogramm für die Bundestagswahl deutliche Aussagen formuliert.

Leider lässt die Leiharbeitsrichtlinie Ausnahmen von dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifverträge zu. Diese Öffnungsklausel darf nicht als Schlupfloch für eine Schlechterstellung von Leiharbeitnehmer/-innen missbraucht werden. Deshalb sollte es in Deutschland keine Ausnahme von dem Grundsatz der gleichen Bezahlung und der gleichen Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer/-innen und reguläre Beschäftigte geben. Der Verdienst der Leiharbeitnehmer/-innen liegt im Durchschnitt 29 Prozent unter dem ihrer festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Wir fordern deshalb einen gesetzlichen Mindestlohn für diese Branche, damit die Arbeitnehmer/-innen vor Ausbeutung und Dumpinglöhnen geschützt werden. Nur Arbeit, die gerecht entlohnt wird, ist „gute Arbeit“. Trotz der Vereinbarung mit der Union im Januar dieses Jahres, dass für die Beschäftigen in der Leiharbeit eine gesetzliche Lohnuntergrenze im AÜG festgeschrieben werden soll, blockiert Frau Merkel und bricht nicht zum ersten Mal ihr Wort. Wir werden das nicht zulassen!


Noch nicht am Ziel

Die Richtlinie über die Leiharbeit ist ein wichtiger Erfolg. Weitere Schritte müssen folgen. Die Rechte der Arbeitnehmer/-innen in ganz Europa müssen besser geschützt werden. Im Sinne des Flexicurity-Ansatzes müssen wir einen Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen finden. Die Sicherung der Arbeitnehmerrechte und der betrieblichen Mitbestimmung sind zentrale sozialdemokratische Forderungen und die Grundlage einer sozialen Marktwirtschaft. Wir brauchen europäische Initiativen im Bereich des Arbeitsrechts. Europa muss sich darum kümmern, dass der Arbeitnehmerdatenschutz gesichert wird und grenzüberschreitende Tarifverträge ermöglicht werden. Das Prinzip „gute Arbeit“ muss auch auf Ebene der EU zum Leitmotiv gemacht werden. Damit Europa sozialer wird.

























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