
"Mit
einer Delegation der Kontaktgruppe Deutschland der Zweiten Kammer des
niederländischen Parlaments diskutierten Wolfgang Thierse
(Vizepräsident des Deutschen Bundestags) und ich am 23. März über die
Krise des internationalen Finanzsystems und ihre Folgen.
Das
Treffen, das von der deutsch-niederländischen Parlamentariergruppe
organisiert wurde, nutzten wir zudem, um uns über die Beziehungen der
beiden Länder auszutauschen. Da ich als Studentin selbst in den
Niederlanden gelebt habe, liegt mir sehr viel an einem guten Verhältnis
zu unserem westlichen Nachbarn."
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Soziales Europa konkret –
die Regelungen zur Leiharbeit
Die
erfolgreiche Vermittlung im Gasstreit zwischen Russland und der
Ukraine, das abgestimmte Vorgehen in der Finanz- und Wirtschaftskrise
und die verstärkte Medienberichterstattung zu den Wahlen zum
Europäischen Parlament und zur Neubesetzung der EU-Kommission
zeigen: Europa gewinnt an Bedeutung.
Während die EU in der Handels-
und Währungspolitik oder beim Verbraucherschutz die Politik der
europäischen Staaten schon längst maßgeblich bestimmt, sind bei
der Sozialpolitik in den letzten Jahren leider nur wenige
Fortschritte erzielt worden.
Europa
braucht eine soziale Ordnung. Im Binnenmarkt sind soziale Regeln und
soziale Rechte erforderlich. Fairer Wettbewerb erfordert europaweit
vergleichbare und gerechte Vorschriften zum Schutz der
Arbeitnehmer/-innen. Das europäische Gesellschaftsmodell beruht
darauf, dass Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Beschäftigung und
Soziales untrennbar miteinander verbunden sind. Deshalb muss Europa
auch in den Bereichen Beschäftigung und Soziales handlungsfähig
sein und Maßnahmen entwickeln, die Beschäftigung schaffen sowie
Arbeitnehmerrechte und soziale Sicherheit gewährleisten.
Sozialer
Fortschritt: die Richtlinie über Leiharbeit
Ein
großer Erfolg für das soziale Europa ist die Leiharbeitsrichtlinie,
die im Dezember 2008 in Kraft getreten ist. Die Einigung zwischen
Europäischem Parlament und Rat zeigt, dass konkrete Schritte zur
Stärkung des sozialen Europas auch in der EU der 27 Mitgliedstaaten
möglich sind. Mehr als sechs Jahre wurde über den Inhalt der
Richtlinie zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer/-innen
verhandelt. Bislang war die Leiharbeit in den EU-Mitgliedstaaten sehr
unterschiedlich ausgeprägt.
Leiharbeit
ist ein wichtiges Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und
für den flexiblen Einsatz von Beschäftigten. Allerdings werden
vielfach durch Leiharbeit auch reguläre Arbeitsplätze ersetzt.
Deshalb hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die gleiche Bezahlung
von Leiharbeitskräften und regulären Beschäftigten in einer
Richtlinie festzuschreiben – damit es in Europa keinen Wettbewerb
mit schlechten Arbeitsbedingungen gibt. Auch für die Dauer der
Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaub und Mutterschutz sollen die
Leiharbeitnehmer/-innen künftig vom ersten Tag an mit den
Stammbeschäftigten, die unmittelbar vom Unternehmen für die gleiche
Arbeit beschäftigt werden, gleichgestellt sein. Erklärtes Ziel ist
es, „für den Schutz der Leiharbeitnehmer zu sorgen und die
Qualität der Leiharbeit zu verbessern“.
Die
Richtlinie legt damit erstmals Mindeststandards für die
Beschäftigung der ca. acht Millionen Leiharbeitnehmer/-innen in ganz
Europa fest. Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt auf Kosten
entliehener Arbeitnehmer/-innen werden so verhindert. Das ist
sozialer Fortschritt für ganz Europa!
Faire
Bedingungen auch in der Leiharbeit
Die
Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten drei
Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Das deutsche
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) muss jedoch nicht angepasst
werden, da das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei
der Leiharbeit in Deutschland bereits gilt. Trotzdem fordern wir eine
Novellierung des AÜG, denn Leiharbeit darf nicht zur Regel werden.
Deshalb plädieren wir dafür, eine zahlenmäßige Beschränkung im
Verhältnis zur Stammbelegschaft einzuführen sowie die Leiharbeit
wieder zu befristeten. Auch die Mitbestimmung und die Kündigung von
Leiharbeitnehmer/-innen müssen besser geregelt werden. Hierzu haben
wir in unserem Regierungsprogramm für die Bundestagswahl deutliche
Aussagen formuliert.
Leider
lässt die Leiharbeitsrichtlinie Ausnahmen von dem
Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifverträge zu. Diese
Öffnungsklausel darf nicht als Schlupfloch für eine
Schlechterstellung von Leiharbeitnehmer/-innen missbraucht werden.
Deshalb sollte es in Deutschland keine Ausnahme von dem Grundsatz der
gleichen Bezahlung und der gleichen Arbeitsbedingungen für
Leiharbeitnehmer/-innen und reguläre Beschäftigte geben. Der
Verdienst der Leiharbeitnehmer/-innen liegt im Durchschnitt 29
Prozent unter dem ihrer festangestellten Kolleginnen und Kollegen.
Wir fordern deshalb einen gesetzlichen Mindestlohn für diese
Branche, damit die Arbeitnehmer/-innen vor Ausbeutung und
Dumpinglöhnen geschützt werden. Nur Arbeit, die gerecht entlohnt
wird, ist „gute Arbeit“. Trotz der Vereinbarung mit der Union im
Januar dieses Jahres, dass für die Beschäftigen in der Leiharbeit
eine gesetzliche Lohnuntergrenze im AÜG festgeschrieben werden soll,
blockiert Frau Merkel und bricht nicht zum ersten Mal ihr Wort. Wir
werden das nicht zulassen!
Noch
nicht am Ziel
Die
Richtlinie über die Leiharbeit ist ein wichtiger Erfolg. Weitere
Schritte müssen folgen. Die Rechte der Arbeitnehmer/-innen in ganz
Europa müssen besser geschützt werden. Im Sinne des
Flexicurity-Ansatzes müssen wir einen Ausgleich zwischen
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen finden. Die Sicherung der
Arbeitnehmerrechte und der betrieblichen Mitbestimmung sind zentrale
sozialdemokratische Forderungen und die Grundlage einer sozialen
Marktwirtschaft. Wir brauchen europäische Initiativen im Bereich des
Arbeitsrechts. Europa muss sich darum kümmern, dass der
Arbeitnehmerdatenschutz gesichert wird und grenzüberschreitende
Tarifverträge ermöglicht werden. Das Prinzip „gute Arbeit“ muss
auch auf Ebene der EU zum Leitmotiv gemacht werden. Damit Europa
sozialer wird. |